BAFA - Förderung
Einfacher zum Ziel!
Der Beantragungsprozess wurde deutlich vereinfacht. Er ist jetzt nur noch einstufig. Die Beantragung erfolgt erst nach Zulassung des Fahrzeugs mit dem Upload von entsprechenden Dokumenten unter https://fms.bafa.de/BafaFrame/fem.
Nettokaufpreis und Nettolistenpreis
Der Umweltbonus wird zur Hälfte durch die Automobilhersteller (Eige- nanteil) und zur Hälfte durch einen Bundeszuschuss (Bundesanteil) gewährt.
Der Nettolistenpreis (UPE ohne USt.) ist ausschlaggebend für die Höhe der Förderung. Unter dieser Bezeichnung versteht BAFA den in der Rech- nung ausgewiesene Listenpreis des Basismodells (vor Abzug des Eigen- anteils des Herstellers am Umweltbonus und ohne Zusatzausstattungen).
BAFA prüft als Fördervoraussetzung im konkreten Fall, ob der Kunde bei seinem Nettokaufpreis einen Gesamtnachlass mindestens in Höhe des vorgeschriebenen Eigenanteils des Herstellers erhalten hat. Dabei werden Herstellernachlass und Handelsnachlass addiert.
Der Eigenanteil des Herstellers wird in der Kalkulation SARAH/SandRA als „Aktionsprämie“ erfasst.
Antragsberechtigungen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen, Unternehmen (auch Autohäuser), Stiftungen, Körper- schaften und Vereine auf die ein Fahrzeug zugelassen wird.
- Tochtergesellschaften von Automobilherstellern sowie alle anderen Tochtergesellschaften der Muttergesellschaft des Automobilherstellers.
- Einrichtungen der Kommunen, die eine eigene Rechtspersönlichkeit haben (welche nicht die Kommune ist).
Nicht Antragsberechtigt
- Bund, Bundesländer, Städte, Gemeinden (Gemeindeverbände) und Landkreise
- Automobilhersteller
- Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt/eröffnet wurde
Zusatzprämie AVAS beim SUPERB iV
Der SUPERB iV verfügt über ein AVAS System, das künstliche Fahr- geräusche bei niedrigen Geschwindigkeiten generiert und damit die Sicherheit für Fußgänger erhöht.
Dieses System wird vom BAFA zusätzlich mit àà Euro gefördert (hier ist keine Herstellerbeteiligung erforderlich). Diese Prämie wird im Antragsformular separat erfasst. Das System ist beim SUPERB iV Serienausstattung und dies wurde vom Hersteller beim BAFA ent- sprechend gemeldet.
Das Antragsverfahren nach Zulassung
... bei Kauf
Antragsberechtigt:
Eigentümer des Fahrzeugs nach Zulassung
- Ausfüllen des Antragsdokumentes und Upload von folgender Unterlagen:
- Fahrzeugrechnung
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Die Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben muss ausgedruckt, unterschrieben und über das Portal hochgeladen werden
... bei Leasing
Antragsberechtigt:
Leasingnehmer nach Zulassung
- Ausfüllen des Antragsdokumentes und Upload von folgender Unterlagen:
- Leasingvertrag
- verbindliche Bestellung
- Informationsblatt zur Nachweisfüh- rung der Elektromobilität (ÊKODA Leasing)
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Die Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben muss ausgedruckt, unterschrieben und über das Portal hochgeladen werden
... bei Vorführwagen
Antragsberechtigt:
Autohaus nach Zulassung
- Ausfüllen des Antragsdokumentes und Upload von folgender Unterlagen:
- SAD Fahrzeugrechnung
- Gutschrift Umweltbonus
- Zulassungsbescheinigung Teil II auf das Autohaus
- Die Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben muss ausgedruckt, unterschrieben und über das Portal hochgeladen werden